Neue Covid Regeln ab 8. November 2021

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Aktuell dürfen wir erwachsenen und jugendlichen SportlerInnen außerhalb der Schulpflicht (ab 10. Schulstufe, ca. 15 Jahre) nur mit Nachweis gemäß den 2G- Regeln – also im Sinne der Verordnungen geimpft oder genesen – den Zutritt zum Dojo und dem Training erlauben.

Bei schulpflichtigen Kids genügt weiterhin der Nachweis einer Testung im Ninja-Pass. Vorschulkinder benötigen – so im Kindergarten nicht getestet wird – weiterhin keinen Nachweis.

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