Aktuell dürfen wir erwachsenen und jugendlichen SportlerInnen außerhalb der Schulpflicht (ab 10. Schulstufe, ca. 15 Jahre) nur mit Nachweis gemäß den 2G- Regeln – also im Sinne der Verordnungen geimpft oder genesen – den Zutritt zum Dojo und dem Training erlauben.
Bei schulpflichtigen Kids genügt weiterhin der Nachweis einer Testung im Ninja-Pass. Vorschulkinder benötigen – so im Kindergarten nicht getestet wird – weiterhin keinen Nachweis.
138100cookie-checkNeue Covid Regeln ab 8. November 2021